Montag, 5. August 2019

Die Abschaffung des Dieselprivilegs ist nicht genug!

Weil heute die Sorgen der Sozialpartner bezüglich der Abschaffung des Dieselprivilegs durch den Blätterwald rauschen, ist es mir ein Anliegen Folgendes nochmal auszuführen: 

Die Abschaffung des Dieselprivilegs als alleinige steuerliche Maßnahme gegen die Verkehrsbelastung reicht nicht: es braucht eine echte ökologisch-soziale Steuerreform, die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern so bald wie möglich umgesetzt werden muss. 

Für den Straßenverkehr bedeutet das Kostenwahrheit auf der Straße nach dem Verursacherprinzip: Einerseits kostenwahre Besteuerung von klimaschädlichen fossilen Energieträgern wie Diesel, Kerosin und Benzin und andererseits Steuerbegünstigung und somit Steueranreize für klimaschonende Investitionen wie Bahninfrastrukturen und klimafreundliches Verhalten. 

Beim Prinzip der Kostenwahrheit werden desweiteren durch Mautzuschläge die Kosten wie die Straßenerhaltung, Lärmschutz, Staukosten, Luftverschmutzung u.ä. aus der Verkehrsbelastung dem Verursacher verrechnet. Beim jetzigen Verteilungsmodell müssen diese Kosten zu großen Teilen von allen SteuerzahlerInnen bezahlt werden und gehen damit zusätzlich zulasten der Bevölkerung, die unter den Umwegverkehren leidet. 

Mit einer ökologisch-sozialen Steuerreform hätten wir endlich auch die Möglichkeit den langjährigen Forderungen der Sozialpartner nach der Entlastung des Produktionsfaktor Arbeit nachzukommen und damit auch Steuererleichterungen für GeringverdienerInnen zu erreichen. Zusätzlich wäre eine solche Reform ein Innovationsturbo für klimafreundliche und qualitative Wirtschaftsentwicklungen im Land. Die Kostenwahrheit stärkt nebenbei auch die regionalen Wirtschaftskreisläufe, weil durch die Verteuerung des Kostenfaktors Transport, der Import von Billigware weniger lukrativ ist und das hilft den heimischen Betrieben. Das sollte doch auch die Sozialpartner freuen!

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