Es gilt auch beim Naturjuwel Obernberger See: Dem Wunsch vieler
Naturschützerinnen und Naturschützer, dass ich per Daumen hoch und per Daumen
nieder über die Bewilligungsfähigkeit von Projekten entscheide, kann ich nicht
nachkommen. Ich habe seit meinem Amtsantritt im Mai 2013 versucht, die
Streitparteien an einen Tisch zu bringen. Ich hab GegnerInnen des Projekts und
den Projektwerber dazu ins Landhaus eingeladen und zu vermitteln versucht. Die
Gemeinde wandte sich an den Gestaltungsbeirat des Landes Tirol um ein
zusätzliches Meinungsbild zu erhalten. Dieses vom Land bestellte
ExpertInnengremium wies auf einen wesentlichen Aspekt hin. Dieser Aspekt – das
Landschaftsbild – ist auf meine Anordnung hin vertiefend geprüft worden. Unter
Berücksichtigung dieses Prüfergebnisses wird die Behörde jetzt eine
Entscheidung treffen.
Ich habe die Verantwortung übernommen, dass der bis dahin nicht ausreichend gewürdigte Aspekt des Landschaftsbildes geprüft wird. Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass für ein Verfahren eine umfassende Grundlage inklusive Berücksichtung aller für Umwelt- und Naturschutz relevanten Fragen zur Verfügung steht. Aber wenn sich ProjektwerberInnen, ProjektgegnerInnen, AnrainerInnen und NaturschützerInnen nicht einig werden, dann muss der gordische Knoten dort zerschlagen werden, wo die Auslegung der Buchstaben des Gesetzes in einer Demokratie beheimatet ist: Nämlich bei den unabhängigen Gerichten. Und angesichts der Beschwerderechte von ProjektantInnen und Umweltanwaltschaft ist davon auszugehen, dass das jetzt – unabhängig vom Ausgang des Behördenverfahrens – auch passieren wird.
Ich habe die Verantwortung übernommen, dass der bis dahin nicht ausreichend gewürdigte Aspekt des Landschaftsbildes geprüft wird. Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass für ein Verfahren eine umfassende Grundlage inklusive Berücksichtung aller für Umwelt- und Naturschutz relevanten Fragen zur Verfügung steht. Aber wenn sich ProjektwerberInnen, ProjektgegnerInnen, AnrainerInnen und NaturschützerInnen nicht einig werden, dann muss der gordische Knoten dort zerschlagen werden, wo die Auslegung der Buchstaben des Gesetzes in einer Demokratie beheimatet ist: Nämlich bei den unabhängigen Gerichten. Und angesichts der Beschwerderechte von ProjektantInnen und Umweltanwaltschaft ist davon auszugehen, dass das jetzt – unabhängig vom Ausgang des Behördenverfahrens – auch passieren wird.
Wir von der Seite der Projektanden waren und sind immer für konstruktive Gespräche bereit, und das haben wir auch immer so mitgeteilt.
AntwortenLöschenmfg Clemens Unteregger